Unfallgutachten

Unfallgutachten im Haftpflichtschaden

Bei einem Unfall hat der Geschädigte bei Nichtverschulden die freie Wahl seines Kfz-Sachverständigen für ein Unfallgutachten. Wir überprüfen den Zustand des verunfallten Fahrzeugs und prüfen die Reparaturwürdigkeit. Vorab werden jedoch Beweise gesichert, die mit dem Unfall in Verbindung stehen, damit das Fahrzeug instand gesetzt werden kann. So können auch nach einer Reparatur Fragen zum Unfall geklärt werden, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Bei Nichtverschulden trägt die Kosten für das Unfallgutachten die Versicherung des Unfallverursachers, sowie auch etwaige nachfolgende Gerichtskosten.

Im Rahmen des Gutachtens wird, in der Regel, sowohl der Wiederbeschaffungswert, d.h. der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfallereignis, als auch der Restwert, d.h. der Wert nach dem Unfall, dokumentiert.

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Leihwagen zu. Dieser stammt meist von der Reparatur ausführenden Werkstatt. Bei Nichtinanspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges steht dem Geschädigten ein Nutzungsausfall zu.

Das Unfallgutachten beinhaltet

Wertminderung

Bei einem geplanten Weiterverkauf Ihres Fahrzeugs wirkt sich ein Unfall auf den Wert des Fahrzeugs aus. Diese Wertminderung kann nur durch einen Sachverständigen in einem Gutachten festgelegt werden. Hier besteht ein großer Vorteil gegenüber einem Kostenvoranschlag, in dem keine Wertminderung dokumentiert wird und somit dem Geschädigten verloren geht.

Unfallgutachten bei Kaskoschäden

Wenn ein Unfallereignis stattgefunden hat, welches auf Eigenverschulden zurückzuführen ist, spricht man von einem sogenannten Kaskoschaden. Ein Unfallgutachten sollte in diesem Fall erst erstellt werden, wenn vorab Rücksprache mit der eigenen Versicherung erfolgt ist. Gegebenenfalls wählt die Versicherung einen eigenen Gutachter aus.