Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung vom Ingenieurbüro
Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung bei uns im Haus beinhaltet selbstverständlich auch die UMA (ehemals AU). Die Überprüfung aller Funktionen und der Sicherheit Ihres Fahrzeugs nach §29 StVZO ist für Fahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtgewicht i. d. R. alle zwei Jahre fällig.
Zur Hauptunhtersuchung bei uns im Haus benötigen Sie keinen Termin.
Wir sind Partner für
- Hauptuntersuchungen
- Einzel- und Vollabnahmen - NEU
- Änderungsabnahmen
- Sicherheitsprüfungen
- Oldtimereinstufungen
- BOKraft
Änderungsabnahmen
Falls Änderungen am Fahrzeug durch Ein- oder Anbau von Teilen durchgeführt werden, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen.
Diese erlischt nicht, wenn:
- für diese Teile z.B. eine ABE, eine Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung vorliegt, die eine Änderungsabnahme nicht erforderlich machen.
- für diese Teile ein Teilegutachten vorliegt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unverzüglich durch eine berechtigte Person zz.B. einem Prüfingenieur dokumentiert wird.
Bei Fragen zur Änderungsabnahme kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie kompetent.
Oldtimereinstufung
Das Thema Oldtimer steht heutzutage immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit, da schon jetzt und auch in Zukunft eine Vielzahl an modellen das vorgeschriebene Alter von 30 Jahren erreicht. Somit besteht schon einmal die theoretische Berechtigung für ein H-Kennzeichen. Wir überprüfen sämtliche Anforderungen nach §23 StVO für Ihren Oldtimer. Die amtliche Leistung einer Oldtimereinstufung ist somit vom Gesetzgeber vorgeschrieben und notwendig, wenn auch Sie Ihr Fahrzeug mit einem historischen Kennzeichen fahren möchten.